Krankengeld auch bei verspäteter Krankmeldung
Im Grundsatz gilt: Ein Versicherter, der wegen Arbeitsunfähigkeit Krankengeld erhält, muss spätestens am nächsten Werktag nach dem Ende der zuletzt festgestellten Arbeitsunfähigkeit deren Fortdauer ärztliche bescheinigen lassen, damit er weiterhin krankengeldberechtigt ist.