Krankengeld auch bei verspäteter Krankmeldung

Krankengeld auch bei verspäteter Krankmeldung

Im Grundsatz gilt: Ein Versicherter, der wegen Arbeitsunfähigkeit Krankengeld erhält, muss spätestens am nächsten Werktag nach dem Ende der zuletzt festgestellten Arbeitsunfähigkeit deren Fortdauer ärztliche bescheinigen lassen, damit er weiterhin krankengeldberechtigt ist.

So weit so gut, was ist aber, wenn man aus organisatorischen Gründen beim Arzt keinen Termin an dem entsprechenden Tag bekommt?

Bislang lehnten Krankenkassen dann die weitere Krankengeldzahlung ab, weil die Arbeitsunfähigkeit nicht lückenlos festgestellt wurde.

Das Landessozialgericht Hessen hat jetzt in einer wegweisenden Entscheidung festgestellt, dass das Krankengeld auch ausnahmsweise bei verspäteter Krankmeldung weiter zu zahlen ist.

Doch wann liegt eine solche Ausnahme vor?

  • wenn der Versicherte alles in seiner Macht Stehende du ihm Zumutbare getan hat, die ärztliche Bescheinigung zu erlangen, ist die eventuell entstehende Bescheinigungslücke unschädlich

Und wann hat ein Versicherter alles in seiner Macht Stehende und ihm Zumutbare getan?

  • wenn ein rechtzeitig vereinbarter Termin von der Arztpraxis verschoben wurde
  • wenn die Arztpraxis nur einen späteren Termin anbietet; dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn der Versicherte bereits am Morgen um einen Termin für den gleichen Tag nachfrage

Was ein Versicherter nicht tun muss:

  • Erhält der Versicherte von seiner Arztpraxis keinen rechtzeitigen Termin, so muss er nicht einen anderen Arzt oder gar den ärztlichen Notdienst aufsuchen.
  • Es ist nicht erforderlich, dass ein Versicherter sich bereits Tage vorher um einen Arzttermin „auf Vorrat“ kümmert.

Wichtig ist immer, dass Sie sich spätestens am Morgen nach dem letzten Tag der Krankschreibung bei einem Arzt melden und einen Termin vereinbaren.

Vertragsärzten der Krankenkassen ist es ausdrücklich erlaubt, Krankmeldungen zurück zu datieren.

Vor diesem Hintergrund ist die Entscheidung des Landessozialgerichts zu begrüßen und nachvollziehbar.

Lehnt Ihre Krankenkasse dennoch die Krankengeldzahlung unter Verweis auf die lückenhafte Krankschreibung ab?

Beachten Sie die Widerspruchsfrist und wenden Sie sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt.

Ich helfe Ihnen gerne weiter. Ich bin bundesweit tätig. Telefonische Beratungen oder auch Beratungen per Videotelefonie sind möglich. Besuchen Sie mich auch gerne an einem meiner Standorte in Heinsberg oder Düsseldorf.

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